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   BGH, 06.02.1959 - IV ZB 329/58   

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https://dejure.org/1959,1293
BGH, 06.02.1959 - IV ZB 329/58 (https://dejure.org/1959,1293)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1959 - IV ZB 329/58 (https://dejure.org/1959,1293)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1959 - IV ZB 329/58 (https://dejure.org/1959,1293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 724
  • MDR 1959, 475
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 06.02.1959 - IV ZB 329/58
    Im Hinblick auf die in dem in BGHZ 14, 342 veröffentlichten Urteil niedergelegten Rechtsgedanken könnte darin möglicherweise keine ordnungsmäßige Zustellung gesehen werden, so daß die Berufungsfrist in der Tat am 30. September 1958 noch nicht abgelaufen war.
  • BGH, 12.12.1990 - XII ZB 64/90

    Antrag auf Erhöhung des Unterhalts bezüglich eines von mehreren Kindern -

    Ist dagegen wie hier der Rechtsweg gegen die verwerfende Entscheidung nicht erschöpft, ist der Partei zuzumuten, sich so zu verhalten, als habe die sofortige Beschwerde gegen die Verwerfungsentscheidung Erfolg und als wäre dem Fristverlängerungsantrag in dem begehrten Umfang stattgegeben worden (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1982 - VII ZB 20/81 - VersR 1983, 248 m.w.N.; vgl. dazu bereits BGH, Beschluß vom 6. Februar 1959 - IV ZB 329/58 - LM Nr. 12 zu § 519 b ZPO).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZB 58/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    In einem derartigen Fall ist die Beschwerde schon deshalb zurückzuweisen, weil sich unter Berücksichtigung aller Umstände ergibt, daß die angefochtene Entscheidung zu Recht besteht (BGH, Beschluß vom 6. Februar 1959 - IV ZB 329/58 = LM ZPO § 519 b Nr. 12).
  • BGH, 18.12.1974 - VIII ZB 35/74

    Berufungsbegründungsfrist - Verwerfender Beschluss

    Selbst wenn der angefochtene Beschluß im Zeitpunkt der Entscheidung zu Unrecht ergangen wäre, ist infolgedessen die hiergegen gerichtete Beschwerde zurückzuweisen, weil sich im Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts unter Berücksichtigung aller Umstände ergibt, daß die Entscheidung des Berufungsgerichts zu Recht besteht (BGH Beschl. vom 6. Februar 1959 - IV ZB 329/58 = NJW 1959, 724).
  • BGH, 18.03.1986 - VI ZB 21/85

    Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung gegen die Versäumung - Sofortige

    Vorliegend kann die Beschwerde gegen die Verwerfung der Berufung bereits deshalb keinen Erfolg haben, weil der Kläger das Rechtsmittel nicht fristgemäß begründet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1959 - IV ZB 329/58 - NJW 1959, 724; vom 23. November 1981 - VIII ZB 58/81 - VersR 1982, 240).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZB 55/69

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss auf Ablehnung der Gewährung der

    Da die Beklagte die Frist zur Begründung der Berufung nicht eingehalten hat, erweist sich schon aus diesem Grunde, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in dem Rechtszug der sofortigen Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO berücksichtigt werden kann (BGH LM ZPO § 519 b Nr. 12 = NJW 1959, 724; ebenso Baumbach/Lauterbach ZPO, 29. Aufl., § 519 b Anm. 3 b), der angefochtene Beschluß als zutreffend.
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